Nachrichten aus dem Presbyterium vom 18.11.2022

Pastor Letz eröffnet die Sitzung mit der Andacht über den Turmbau zu Babel.

 

Das Presbyterium hält Rückblick auf den letzten Mediationstermin.  Der nächste Termin im Gesamtpresbyterium mit Herrn Sohn ist auf den 04.02.2023 gelegt worden.

 

Presbyteriumswahl 2024: Der Vorsitzende gibt erste Informationen zur kommenden Wahl; wichtig wird sein, ob die Gemeinde die digitale Wahlmöglichkeit einführen wird (die allerdings nichts ganz billig werden dürfte). Die Entscheidung dazu muss bis April 2023 getroffen werden; bis September 2023 sind die Wahllisten einzureichen. Alle Presbyteriumsmit- und Gemeindeglieder werden jetzt schon ermutigt, nach geeigneten Kandidaten Ausschau zu halten!

 

Der Vorsitzende informiert über die Bitten aus der MAV:

  1. Bei allen Veränderungen, die das unmittelbare Arbeitsumfeld unserer Angestellten tangieren (inkl. Büromöbel, Computerprogramme usw.) ist die MAV beizuziehen ist.
  2. Die MAV möchte gerne in nächster Zeit einige Betriebsvereinbarungen schließen, um grundsätzliche Fragen rund um die Organisation der Arbeitstätigkeit (z.B. Überstundenabbau u.ä.) auf sicheren Boden zu stellen. Die Dienststellenleitung bleibt hierüber im Gespräch mit der MAV.
  3. Es wird die Einrichtung einer Einigungsstelle empfohlen, die in Fällen, in denen keine direkte Einigung zwischen Dienststellenleitung und MAV erzielt werden kann, vermittelnd tätig wird.

 

Frau Kerstin Großmann hat ihren Rücktritt aus den Ausschüssen B7 und B11 erklärt. Presbyterium dankt Frau Großmann für ihren langjährigen Einsatz. Frau Lüttgen erklärt sich in diesem Zusammenhang bereit, nach ihrem Renteneintritt ab 01.02.2023 als sachkundiges Gemeindeglied im B7 mitzuarbeiten.

 

Das Presbyterium hält Rückblick auf die Bezirksgemeindeversammlungen.

Presbyterium beschließt gemäß Art. 35 Kirchenordnung die Mitglieder und Mitarbeitenden der Kirchengemeinde zu einer Gemeindeversammlung am 05.02.2023 im Anschluss an den Gottesdienst (12.00 Uhr) in das Gemeindehaus Markt einzuladen. Die Gemeindeversammlung ist öffentlich.

Als vorläufige Tagesordnung wird festgelegt:

  1. Begrüßung und Feststellung der Tagesordnung
  2. Pfarrstelle Westbezirk
  3. Regionalisierung der gemeindlichen Arbeit
  4. „Kirche für Klima“ – Rückmeldungen
  5. Orgel Stadtkirche
  6. Presbyteriumswahl 2024
  7. Schutzkonzept
  8. Neues zum Gemeindebrief
  9. Verschiedenes

 

Der Antrag auf Freigabe der Pfarrstelle West liegt zurzeit noch beim KSV; ein Statement der Gemeinden Dhünn, Dabringhausen und Hilgen-Neuenhaus wurde erbeten im Blick auf die künftig zu intensivierende Zusammenarbeit in der Region.

 

Presbyterium nimmt die Problemanzeige der Pfarrerschaft in Sachen Notfallseelsorge zur Kenntnis und berät.

Eine Beschlussfassung wird zurückgestellt, um eine Rücksprache mit allen Pfarrern in der Region führen zu können.

 

Diakoniestation: Der neue Vorsitzende des Aufsichtsrates ist Herr Dr. Kay Büsing. Herr Eckhard Rieger (ehemals Geschäftsführer der Diakonie Bethanien – Solingen) ist zwischenzeitlicher Berater.  Die Stelle eines Geschäftsführers ist ausgeschrieben.

Pfarrerin Conrad ergänzt mit einem kurzen Bericht aus dem letzten Treffen im Hospiz.

Presbyterium dankt Pfarrerin Conrad und Pfarrer Jetter für ihren Einsatz.

 

Altenheime und Krankenhaus: Im Haus Regenbogen und Carpe Diem werden ab Januar 2023 Gottesdienste künftig je einmal im Monat nacheinander angeboten;

Die Gottesdienste im Haus Vogelsang werden derzeit hauptamtlich von Pastor Letz verantwortet.

Die Gottesdienste im Krankenhaus WK (die zurzeit ohnehin noch nicht wieder stattfinden) werden bis auf weiteres von P. Letz verantwortet.

 

Presbyterium beschließt den Kollektenplan 2023.

 

Presbyterium beschließt, dass Miet- und Pachtverträge einheitlich im B11 entschieden werden.

 

Nachdem die Stadt Wermelskirchen für die Neuplanung der Erholungsflächen Hüppanlagen angefragt hat, ob die Kirchengemeinde ein Grundstück zu Verfügung stellen kann und das Presbyterium diese Bereitschaft erklärt hat, liegt nun ein Kauf- und ein Pachtangebot der Stadt vor.

Da es keine Notwendigkeit gibt, das Grundstück zu veräußern, der Zinsertrag beim einmaligen Verkaufsbetrag in gleicher Höhe liegt wie der mögliche jährliche Pachtzins und das Grundstück weiterhin im Eigentum der Kirchengemeinde bleibt, erfolgt folgender Beschluss:

Das Presbyterium beschließt (in Aufhebung seines Beschlusses vom 12.08.2022, TOP 7.b), das Grundstück Flur 27, Flurstück 465, 221 m² groß, Grünfläche, an die Stadt Wermelskirchen über 25 Jahre für 40,00 Euro / Jahr ab dem 01.01.2023 wertgesichert zu verpachten.

 

Der Finanzausschuss empfiehlt, die Gespräche zur Gründung eines Kindertagesstättenverbandes nur weiterzuführen, wenn das gewünschte Ziel einer Reduzierung der Kosten erzielt werden kann und schlägt vor, unbedingt mit dem Kirchenkreis Leverkusen Kontakt aufzunehmen.

Der B7-Vorsitzende wird die Anregung auf eine gemeinsame Verwaltung und Trägerschaft mit dem Kindertagesstättenverband im Kirchenkreis Leverkusen in die Steuerungsgruppe des Kirchenkreises Lennep einbringen. Gleichzeitig soll ein Informationsgespräch mit dem Kirchenkreis Leverkusen geführt werden über eine mögliche Beteiligung an dem dortigen Kindertagesstättenverband.

 

Pfarrerin Conrad berichtet aus dem Treffen der Perspektivgruppe Unterburg von dieser Woche. Das Gemeindehaus soll nicht weiter genutzt werden und die Burger Kirche entsprechend ertüchtigt werden. Im Zusammenhang mit der Erneuerung der Heizung in der Kirche stellte sich auch die Frage nach der Notwendigkeit bzw. Wiederherrichtung der Orgel.

 

Ausschüsse:

Presbyterium beruft Frau Hanna Krauß als sachkundiges Gemeindeglied und Frau Zaklina Stock als ihre Vertreterin in den Bereichsausschuss Jugend (B8).

Presbyterium beruft Herr Fynn Glücks zum stellvertretenden Vorsitzenden im Bereichsausschuss Jugend (B8).

Presbyterium beruft Herrn Florian Bisterfeld als sachkundiges Gemeindeglied für den CVJM Stadt und Stellvertretung für Frau Sarina Preyer in den Bereichsausschuss Jugend (B8).

 

Mit erneutem Bedauern nimmt das Presbyterium 19 weitere Austritte zur Kenntnis und beschließt viermal die Gemeindezugehörigkeit in besonderen Fällen.

Für das Presbyterium: Pfr. Volker Lubinetzki