Gerhard Stolz hält die Andacht als Einstimmung zum Schwerpunktthema.
Aus der Gemeinde – allgemeine Informationen
a) Herr Pumpa teilt einen positiven Eindruck zur Seniorenfeier im Hünger mit Beteiligung von zwei Chören
b) Frau Schulz informiert zum neuen Format „Küken-Kirche“: Das Angebot entstand aus dem Wunsch interessierter Familien nach einem familienfreundlichen, frühkindlichen Format. Ziel ist es, Familien mit kleinen Kindern regelmäßig einen geschützten Raum für gemeinsames Erleben, Singen und einfache Rituale zu eröffnen. Das erste Treffen der Küken-Kirche war mit rund 25 Teilnehmenden sehr gut besucht und fand große Resonanz. Besonders die Kerzen, der Laternenzug durchs Gemeindehaus und das Singen der Martinslieder sorgten bei den Kindern für leuchtende Augen. Insgesamt wurde das Angebot von Eltern und Familienmitgliedern mit viel Freude und Zustimmung aufgenommen.
c) Pfarrer Lubinetzki informiert über das Adventskranzprojekt am Markt
d) In der Stadt wird vom vom 5.1. bis zum 27.3.2026 wieder die Winterkirche in den Räumen des GZ Markt stattfinden (Ausnahme: Der Abschlussgottesdienst der Allianzwoche am 18.1.)
e) Einladung zur Lektorenschulung am 31.01.2026 in Dhünn, 9:00-13:00 Uhr
Schwerpunktthema Verhaltenskodex
Pfarrerin Conrad erarbeitet mit dem Presbyterium zusammen die verschiedenen Vorstellungen, Wünsche und Anregungen für eine zukünftige Arbeit im Presbyterium und wird diese für die nächste Sitzung mit einem Beschlussvorschlag für einen Verhaltenskodex zusammenstellen.
Aus der Region
Herr Ramacher hat Vertreter aus allen vier Gemeinde zu einem ersten Treffen am 22.1.2026 eingeladen
Rund um Presbyterium und Gemeindearbeit allgemein
Datenschutz: Die Weitergabe von Adressen der Gemeindemitglieder an Dritte, z.B. einem eigenständigen Förderverein oder Chören der Kirchengemeinde, zur Bewerbung von eigenen Veranstaltungen bzw. Proben ist nach DSG-EKD grundsätzlich unzulässig. Zulässig ist die Ansprache durch Dritte nur, wenn eine vorherige, freiwillige, informierte und widerrufliche Einwilligung der betroffenen Gemeindemitglieder für diesen konkreten Zweck eingeholt wurde. Alternativ kann der Dritte rein als Auftragsverarbeiter für die Gemeinde tätig werden und ausschließlich Gemeindezwecke erfüllen; eine Nutzung für eigene Zwecke ist hierbei ausgeschlossen. Eine weitere Möglichkeit wäre, die Bewerbungen / Einladungen über die Kanäle der Kirchengemeinde zu versenden.
Veröffentlichungen: Presbyterium beschließt den vom Ausschuss Öffentlichkeitsarbeit (B9) erstellten Verhaltenskodex für die unterschiedlichen Formate in den sozialen Medien und bittet um Beachtung.
Gottesdienste: Presbyterium beschließt den Gottesdienstplan für die Monate Dezember 2025 bis Februar 2026
Kollektenplan: Presbyterium beschließt den Kollektenplan für das Kirchenjahr 2025/26
Haustaufen: Nach der Neuregelung der Lebensordnung im Jahr 2024 sind sog. Haustaufen nicht grundsätzlich abzulehnen und wurden bereits einzeln angefragt. Sie können durchaus eine Weise sein, Familien mit Gemeinde und Glauben in Kontakt zu bringen. Die genannten Einwände lassen es aber ratsam erscheinen, bei entsprechenden Anfragen eher für eine Tauffeier in einer unserer Kirchen / Gemeindehäuser bzw. im Rahmen einer gemeindlichen Tauffeier (z.B. an einem Gewässer o.ä.) zu werben. Die konkrete Ausgestaltung wird von dem / der amtierenden Pfarrer / Pfarrerin verantwortet; dabei ist der Aufwand für die Kirchenmusik im Auge zu halten. Eine Evaluation der Erfahrungen sollte auf jeden Fall in zwei bis drei Jahren stattfinden (gemeindlich, aber idealerweise auch landeskirchenweit).
Finanzen
Presbyterium beschließt den Haushaltsplan 2026 mit einem Gesamtbetrag der Erträge i.H.v. € 3.964.667,- und einem Gesamtbetrag der Aufwendungen i.H.v. € 4.971.208,- bei einer Rücklagenentnahme in Höhe von € 1.006.541,-.
Der Haushalt wird gemäß § 81 (6) WiVO offen gelegt. Er liegt zur Einsichtnahme vom 01.12.2025 bis 12.12.2025 im Gemeindebüro Wermelskirchen, Markt 6, 42929 Wermelskirchen und in der Finanzbuchhaltung des Verwaltungsverbandes, Standort Lennep, Geschwister-Scholl-Str. 1a, 42897 Remscheid zu den jeweiligen Öffnungszeiten öffentlich aus und wird auch auf unserer Homepage einzusehen sein.
Presbyterium beschließt, ab sofort die Post- und Rechnungsanschrift auf den Evangelischen Verwaltungsverband Lennep-Leverkusen umzustellen. Die Anschrift wird mit dem Zusatz „Evangelische Kirchengemeinde Wermelskirchen“ geführt. Der satzungs- und beurkundete Sitz unserer Gemeinde bleibt unverändert bestehen. Die Verwaltung wird beauftragt, Dienstleister und Lieferanten über die geänderte Post- und Rechnungsanschrift zu informieren und die notwendigen Prozessbeschreibungen zur Weiterleitung und Kennzeichnung der eingehenden Post bereitzustellen. Am Sitz der Körperschaft eingehende Poststücke (Gemeindebüro Markt 6) sind unverzüglich an die Verbandsverwaltung weiterzuleiten (als Scan oder im Original gemäß Prozessbeschreibung).
Beispiel:
Evangelische Kirchengemeinde Wermelskirchen
c/o Evangelischer Verwaltungsverband Lennep-Leverkusen
Auf dem Schulberg 8
51399 Burscheid
Wenn möglich, sollen Rechnungen direkt an die zentrale E-Mail-Adresse posteingang@evbr.de geschickt werden.
Presbyterium beschließt das folgende Vorgehen für Bestellungen / Aufträge, um unabgesprochene und ggf. nicht gedeckte Ausgaben zu vermeiden:
- Beschlussfassung
Der zuständige Ausschuss fasst einen formellen Beschluss zur vorgesehenen Maßnahme oder Beauftragung. - Information an das Presbyterium
Der gefasste Beschluss wird dem gesamten Presbyterium mittels Protokolls schriftlich mitgeteilt, einschließlich relevanter Hintergründe und Entscheidungsgrundlagen. - Einspruchsfrist
Nach der Information beginnt eine Frist von einer Woche, innerhalb derer Mitglieder des Presbyteriums (entweder Vorsitz oder 1/4 des Presbyteriums) gegen den Beschluss Einwände vorbringen können. - Beauftragung
Nach Ablauf der Widerrufsfrist und sofern keine Einwände vorliegen, erfolgt die formelle Beauftragung des Dienstleisters oder Vertragspartners gemäß dem gefassten Beschluss.
Presbyterium beschließt, sich an eventuellen Kosten rund um das Adventskranzprojekt am Markt bis zu einer Höhe von €500,- zu beteiligen.
Ausschüsse
Presbyterium beruft Herrn Jugendreferenten Holger Müller als bertendes Mitglied in den B6 (Mitte)
Presbyterium nimmt das Ausscheiden von Frau Gisela Picard aus dem B1 (West) zur Kenntnis und dankt ihr für viele Jahrzehnte treuen Dienstes.
Presbyterium nimmt das Ausscheiden von Pfarrerin Almuth Conrad aus dem B8 (Jugend) zur Kenntnis und dankt ihr für ihren Einsatz dort.
In diesem Zusammenhang beabsichtigt das Presbyterium die Richtlinie zur Besetzung unserer Ausschüsse zu überarbeiten und anzupassen.
Eintritte / Austritte
Presbyterium nimmt mit Bedauern 7 Austritte zur Kenntnis; Gemeindezugehörigkeiten in besonderen Fällen und Taufen gab es seit der letzten Sitzung nicht zu vermelden.
Verschiedenes
Der Baukirchmeister erinnert daran, dass im Zusammenhang mit dem Beschluss zu Nutzung der Gemeindehäuser Heisterbusch und Eipringhausen der weitere Prozess zeitlich und inhaltlich gut strukturiert vorangebracht werden muss. Um Hilfestellung und Unterstützung durch den Kirchenkreis wird gebeten.
Eine Gemeindeversammlung u.a zu diesem Thema ist für den 25.01.2026, 11.30 Uhr in Hünger geplant.
Für das Presbyterium: Pfr. Volker Lubinetzki
